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   OLG Hamm, 09.11.1999 - 15 W 240/99   

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https://dejure.org/1999,5798
OLG Hamm, 09.11.1999 - 15 W 240/99 (https://dejure.org/1999,5798)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.11.1999 - 15 W 240/99 (https://dejure.org/1999,5798)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. November 1999 - 15 W 240/99 (https://dejure.org/1999,5798)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eheschließung; Ehe; Marokkanisch; Marokko; Ehebestätigungsverfahren

  • Judicialis

    EGBGB Art 11; ; EGBGB Art 13

  • vfst.de

    Art. 11, 13 EGBGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 11, Art. 13
    Nachweis einer in Marokko geschlossenen Ehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Essen - 75 III 72/98
  • LG Essen - 7 T 188/99
  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 15 W 240/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 823
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.12.1958 - IV ZR 87/58

    italienische Handschuhehe - Art. 3 ff EGBGB, Qualifikation im Internationalen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.1999 - 15 W 240/99
    Denn die Ehebestätigung wird dort vollzogen, wo die erforderlichen Erklärungen abgegeben werden (vgl. BGHZ 29, 137, [142ff]) und erst danach trat die Bindung der Bestätigung ein.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2015 - 2 M 54/15

    Feststellung des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht

    13 Abs. 1 EGBGB regelt - unabhängig vom Ort der Eheschließung - die materiellen Voraussetzungen einer Eheschließung in den Fällen mit Auslandsberührung (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 09.11.1999 - 15 W 240/99 -, juris, RdNr. 22).

    Die Formgültigkeit der Eheschließung der im Ausland geschlossenen Ehe richtet sich, wovon der Antragsgegner und das Verwaltungsgericht zutreffend ausgegangen sind, nicht nach Art. 13 Abs. 3 EGBGB, weil diese Vorschrift nur auf in Deutschland geschlossene Ehen Anwendung findet; vielmehr ist das Formstatut nach Art. 11 Abs. 1 EGBGB maßgeblich (OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.01.2014 - 20 W 397/12 -, juris, RdNr. 17, m.w.N.; OLG Hamm, Beschl. v. 09.11.1999, a.a.O.).

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